Arbeitskreis "Trennung und Kind" Ibbenbüren
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Wer soll das bezahlen?

Trennung und die finanziellen Folgen

 

Eine Trennung führt immer auch zu finanziellen Veränderungen, die verunsichern und Angst vor der Zukunft machen. Die  tägliche, finanzielle Versorgung muss sehr schnell gesichert und – zumindest vorläufig – geregelt werden. Sie fragen sich:

  • Wie wird unser Einkommen verteilt?
  • Wie finanziere ich eine neue Wohnung ?
  • Welche Hilfen gibt es wo?
  • Was passiert mit einer Immobilie?

An dieser Stelle können wir Ihnen keinen Rechtsrat erteilen, wollen Sie aber auf die wichtigsten Anlaufstellen hinweisen:

 

In der Regel ist die erste frühe Information durch einen Rechtsanwalt hilfreich und sorgt dafür, dass  gerade auch ihre  finanziellen  Rechte geklärt werden können. Dies möglichst schon vor Trennung, weil Sie dann rechtzeitig die richtigen Weichen stellen können. In einem ersten Beratungsgespräch können schon viele Fragen beantwortet und Ängste genommen werden.  Ihnen wird ein Überblick über die Dinge vermittelt, die auf Sie zukommen und die Sie beachten sollten. 

 

Für die Kosten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beratungshilfe. Erkundigen Sie sich beim Amtsgericht oder lesen Sie hier 

 

Erhalten  Sie keinen ausreichenden Unterhalt, so können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bzw. dem Kreis Steinfurt um Hilfeleistungen nachsuchen und folgende Anträge stellen:

§ Wird kein Unterhalt für Kinder gezahlt, so erhalten Sie vom Jugendamt den sogenannten "Unterhaltsvorschuss" bis zu 72 Monate lang für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

§ Sie können das Kindergeld an sich überweisen lassen, wenn die Kinder bei Ihnen leben.

§ Für Sie und Ihre Kinder erhalten Sie eventuell zusätzliche monatliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Dazu gehört auch der Kinderzuschlag.

§ Sie können sich  auch einen Zuschuss zur Miete als Wohngeld auszahlen lassen.